Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Leistungen von Studio MaBe, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Studio MaBe, Martin Stockreiter, Elsenau 33, 8244 Schäffern, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungsumfang
Studio MaBe erstellt technische Reinzeichnungen auf Grundlage der Planungen hierzu befugter Personen sowie Beratungsleistungen ohne Planungsverantwortung. Eigenverantwortliche Bauplanung, Einreichung in eigenem Namen, Bauführung, Statik und örtliche Bauaufsicht sind nicht Gegenstand der Leistung. Diese Leistungen sind bei den dafür befugten Personen zu beauftragen.
3. Mitwirkung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers
Grundlagen, Pläne, Maße, Bestandsunterlagen und Entscheidungen sind rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form beizustellen. Studio MaBe darf auf die Richtigkeit übergebener Unterlagen vertrauen und schuldet keine Prüfung fremder Planung auf inhaltliche Richtigkeit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
4. Angebot, Auftrag und Änderungen
Angebote sind 30 Tage gültig und freibleibend. Der Auftrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung werden gesondert vereinbart und nach Aufwand verrechnet.
5. Termine
Termine gelten als vereinbart, sobald sie schriftlich bestätigt sind. Sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung nach Punkt 3 und unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs liegen.
6. Honorar und Zahlung
Verrechnet wird nach Zeitaufwand oder nach vereinbartem Pauschalhonorar. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gesondert verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Studio MaBe ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie der Ersatz notwendiger Betreibungskosten.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
An den erstellten Zeichnungen und Unterlagen verbleibt das Urheberrecht bei Studio MaBe. Mit vollständiger Bezahlung wird das Recht eingeräumt, sie für das vereinbarte Bauvorhaben zu nutzen. Eine Verwendung für andere Vorhaben, eine Weitergabe an Dritte zur Wiederverwendung oder eine Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Studio MaBe darf ausgeführte Arbeiten zu Referenzzwecken zeigen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind nach Erkennen unverzüglich schriftlich mitzuteilen; Studio MaBe hat das Recht auf Verbesserung. Gehaftet wird für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern ausgeschlossen und mit der Höhe des Auftragswerts begrenzt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.
9. Rücktrittsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu. Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf dieser Frist, ist der bis zum Rücktritt erbrachte Aufwand anteilig zu vergüten.
10. Beendigung
Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
11. Datenschutz
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten siehe Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen und Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Hartberg. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 27. August 2026
